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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der newboxes solutions GmbH, Fallenbrunnen 14 in 88045 Friedrichshafen (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgendenkurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Entwicklungsleistungen im Bereich der IT-Produktentwicklung so wieder Softwarepflege (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

2.3. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

3. Leistungen

3.1. Der ANBIETER erbringt Entwicklungsleistungen im Bereich der IT-Produktentwicklung sowie der Softwarepflege.

3.2. Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Dauer des Projekts, Anzahl vereinbarter Tages-, und/oder Stundensätze, etc.) ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation zwischen ANBIETER und KUNDE.

3.3. Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.

3.4. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllungeinzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

3.5. In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlung ist per Rechnung möglich.

4.2. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

5. Teilnahme an Meetings, Workshops, Seminaren und Veranstaltungen                  

5.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Meetings, Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

5.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.

5.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.

7. Vergütung

7.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preiseverstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

7.2. Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.

7.3. Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.

7.4. Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwartenist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazuberechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen.

7.5. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nichtumfasst.

7.6. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.

7.7. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

8. Abnahme

8.1. Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.

8.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

8.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

9. Nutzungsrechte an Software

9.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

9.2. Soweit in diesem Vertrag keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt der ANBIETER dem KUNDEN das nicht-ausschließliche, örtlichunbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, Software im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten, für nichtgewerbliche Zwecke auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, inkörperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und mit Ausnahme des Quellcodes öffentlich wiederzugeben, auchdurch Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger, in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Software, nicht jedoch den Quellcode, den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze undOnline-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom KUNDEN gewählter Tools bzw. zum nicht gewerblichen Herunterladen zur Verfügung zu stellen, durch Dritte nutzen oder für den KUNDEN betreiben zu lassen, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritteeinzusetzen, zu verbreiten, soweit dies nicht gewerblich geschieht.

9.3. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software, insbesondere deren Objekt- und Quellcode in der Endstufe und auf die zugehörige Dokumentation sowie auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Konzepte und Beschreibungen. Für den Fall, dass Quellcodeteile der Software bereits vor Beginn dieses Vertrages oder unabhängig von diesem Vertrag von Dritten oder vomANBIETER entwickelt wurden, ist der ANBIETER berechtigt, dem KUNDEN diese Teile nicht im Quellcode, sondern nur im Objektcode zur Verfügung zu stellen. An den lediglich im Objektcode überlassenen Teilen der Software hat der KUNDEN alle für die Software vereinbarten Rechte, jedoch kein Bearbeitungsrecht, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

10. Besondere Bestimmungen zur Softwarepflege

10.1. Soweit zwischen den Parteien Leistungen der Softwarepflege vereinbart sind, geltend nachfolgende Bedingungen.

10.2. Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Pflegeleistungen:
-         Störungsanalyse und Störungsbeseitigung,
-         Lieferung von Updates,
-         Angebot neuer Versionen,
-         Hotline-Service.

10.3. Der ANBIETER erbringt die Pflegeleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit.

10.4. Pflegeleistungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden grds. mittels Datenfernübertragung durchgeführt. Der Kunde schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des Kunden, die vom Kunden angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten) gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des ANBIETERS vergütet.

10.5. Nicht in den Pflegeleistungen enthalten sind
-         individuelle Änderungen und Erweiterungen derSoftware,
-         Pflegeleistungen für Drittsoftware,
-         Installation und Implementierung der Softwareauf der Hardware-Umgebung des Kunden,
-         Hardware- oder Betriebssystemwechsel sowie
-         Einweisungen und Schulungen von Mitarbeitern.

10.6. Der ANBIETER kann auch Subunternehmer mit den Pflegeleistungen beauftragen.

10.7. Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Pflegeleistungen mit. Er stellt dem Softwarehaus alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Erstellt Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zurVerfügung. 

11. Haftung

11.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.

11.2. Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.

11.3. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung dafür, dass für die unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen. Überdies kann der ANBIETER dem KUNDE keine Garantie für eine ständige Erreichbarkeit der Software aussprechen.

11.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen der Verletzung dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der KUNDE erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten.

12. Datenschutz, Geheimhaltung

12.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, indenen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter www.newboxes.com/de/datenschutz.

12.2. Im Rahmen der Erbringung der zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Leistungsbeziehungen können im Zuge des sog. loT Tracking bzw. Auto Trackings personenbezogene Daten erhoben werden. Für diese Daten ist der KUNDE datenschutzrechtlich verantwortlich. Der KUNDE wird mit dem ANBIETER eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließen.

12.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnissesfort.

13. Referenznennung und Urheberrecht

13.1. Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

13.2. Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts.

13.3. Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Friedrichshafen.

14.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

14.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fallrechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: Januar 2023

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